Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten
Entsprechend der EU-DSGVO stehen Ihnen sogenannte Betroffenenrechte zu, das heißt Rechte, die Sie als im Einzelfall betroffene Person ausüben können.
Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten
Entsprechend der EU-DSGVO stehen Ihnen sogenannte Betroffenenrechte zu, das heißt Rechte, die Sie als im Einzelfall betroffene Person ausüben können.